Welche Verfahren kommen für eine Gruppe infrage?
Bei der Verhaltenstherapie arbeiten Sie daran, Muster im Denken, Fühlen und Handeln zu verändern, die Beschwerden aufrechterhalten. In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie stehen Zusammenhänge zwischen aktuellen Beschwerden, unbewussten Konflikten und wiederkehrenden Beziehungsmustern im Mittelpunkt. Beide Verfahren gibt es als Einzeltherapie, als Gruppentherapie oder als Kombination. Ob die Gruppe zur Behandlung passt, klären Sie gemeinsam mit der Praxis. §§ 16a, 17, 21 und 22 der Richtlinie · § 2 Abs. 5 der Vereinbarung
Was die Praxis abrechnen darf
Für die reguläre Gruppentherapie braucht die behandelnde Person eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die das Gruppenformat im jeweiligen Verfahren und für die passende Altersgruppe abdeckt. Die Genehmigung für Einzeltherapie reicht dafür allein nicht aus. Wenn Gruppentherapie bereits Teil der Aus- oder Weiterbildung war, kann die Qualifikation darüber belegt werden. Für den zusätzlichen Nachweis sieht die Vereinbarung unter anderem Theorie, Gruppenselbsterfahrung, eigene Gruppenbehandlungen und Supervision vor. Die KV prüft die Nachweise der behandelnden Person. Ihren Behandlungsantrag prüft dagegen die Krankenkasse. §§ 2 und 8 der Vereinbarung · § 34 der Richtlinie
Der erste Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde
Sie können eine Vertragspsychotherapiepraxis direkt anrufen oder über die 116117 eine Sprechstunde suchen. Für diesen Ersttermin brauchen Sie weder eine Überweisung noch einen Vermittlungscode. Fragen Sie bei der Praxis nach dem Gruppenangebot, dem Verfahren und freien Plätzen. In der Sprechstunde klärt die Praxis den Behandlungsbedarf und bespricht, welches Angebot zu Ihrer Situation passen könnte. Terminvermittlung und Praxissuche der 116117 · G-BA zur psychotherapeutischen Sprechstunde
Für die nächsten Schritte sind in der Regel insgesamt mindestens 50 Minuten Sprechstunde erforderlich. Bei einem Wechsel nach der Sprechstunde oder während einer laufenden Therapie ist eine erneute Sprechstunde unter den Voraussetzungen der Richtlinie entbehrlich. Nach einer stationären oder rehabilitativen Behandlung wegen einer entsprechenden psychischen Erkrankung kann der Einstieg ebenfalls ohne vorherige Sprechstunde möglich sein. Die schriftliche Rückmeldung PTV 11 hält das Ergebnis und die Empfehlungen fest. § 11 der Richtlinie · KBV zum Erstgespräch und zu PTV 11
Wann die Grundversorgung ohne Kassenantrag möglich ist
Wenn eine Psychotherapie angezeigt ist und Sie eine Gruppe in Betracht ziehen, können Sie mit der Praxis über die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung sprechen. In diesem Einstiegsangebot lernen Sie die Arbeitsweise einer Gruppe kennen und besprechen den Umgang mit Beschwerden. Die Praxis muss die Leistung bei der Krankenkasse weder anzeigen noch beantragen. Die Termine zählen nicht zum späteren Kontingent einer Richtlinientherapie. Sie ersetzen auch keine Probesitzungen, falls sich eine reguläre Therapie anschließt. G-BA zur Grundversorgung · KBV-Patientenübersicht · § 11a der Richtlinie
Was in den Probesitzungen geklärt wird
Vor einer Kurz- oder Langzeittherapie finden mindestens zwei probatorische Sitzungen statt. Sie klären die Diagnose genauer und helfen Ihnen und der Praxis einzuschätzen, ob Verfahren, Gruppenformat und Zusammenarbeit passen. Bei geplanter Gruppen- oder Kombinationstherapie kann ein Teil der Probesitzungen in der Gruppe stattfinden. Mindestens eine Sitzung findet einzeln statt. Wenn dieselbe behandelnde Person zuvor keine Sprechstunde von insgesamt mindestens 50 Minuten durchgeführt hat, sind mindestens zwei Einzelsitzungen erforderlich. KBV zu probatorischen Sitzungen · § 12 der Richtlinie
Wie Sie die reguläre Gruppentherapie beantragen
Für die reguläre Kurz- oder Langzeittherapie füllen Sie PTV 1 aus. Die Praxis ergänzt auf PTV 2 Angaben zur geplanten Behandlung und gibt an, ob sie in der Gruppe oder kombiniert stattfinden soll. Bei einer Kombination hält sie auch fest, welches Format überwiegt. Der Antrag kann schon nach der ersten Probesitzung gestellt werden, wenn der Termin für die zweite vereinbart ist. Die erforderlichen Probesitzungen finden vor dem Behandlungsbeginn statt. KBV zu Antrag, Formularen und Kombination · § 34 der Richtlinie
Bei einer Langzeittherapie ausschließlich oder überwiegend in der Gruppe verlangt die Krankenkasse in der Regel kein Gutachten. Im Einzelfall kann sie dennoch eines anfordern. Der Antrag bleibt in beiden Fällen erforderlich. §§ 34 und 35 der Richtlinie · KBV zur Begutachtung bei überwiegend Gruppe
Fazit
Wenn Sie eine Gruppentherapie suchen, vereinbaren Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde und fragen Sie gezielt nach einem Gruppenangebot. Die Grundversorgung bietet einen Einstieg ohne Kassenantrag. Für die reguläre Gruppentherapie klären Sie in den Probesitzungen die Eignung und bereiten mit der Praxis den Antrag vor. Patientenservice 116117 · KBV-Patientenübersicht
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Psychotherapie-Richtlinie. Geändert am 19. März 2026, in Kraft seit 17. Juni 2026. Abgerufen am .
- KBV und GKV-Spitzenverband. Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum BMV-Ä). Fassung vom 28. November 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025. Abgerufen am .
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. Psychotherapie in der Praxis. Fortlaufende Fachseite ohne einheitliches Standdatum. Abgerufen am .
- Patientenservice 116117. Psychotherapie. Kein Aktualisierungsdatum ausgewiesen. Abgerufen am .
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. Was tun bei psychischen Belastungen? Psychotherapeutische Versorgungsangebote. Stand März 2026. Abgerufen am .
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Ambulante Psychotherapie. Kein einheitliches Standdatum ausgewiesen. Abgerufen am .