Wann die Krankenkasse gemeinsame Sitzungen übernimmt
Die Praxis klärt zunächst, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Psychotherapie angezeigt ist. In der Systemischen Therapie können Sie mit Menschen aus Ihrem nahen Umfeld daran arbeiten, wie Sie miteinander umgehen. Dazu können etwa Partner, Familienangehörige oder andere für die Behandlung wichtige Personen eingeladen werden. Relevant ist, wie das Miteinander mit der Erkrankung oder ihrer Behandlung zusammenhängt. Wer teilnimmt und wann, richtet sich nach der Diagnose und dem individuellen Behandlungsplan. Richtlinie: § 4 · Richtlinie: § 10 · Richtlinie: § 27
Wenn es allein darum geht, Konflikte in der Partnerschaft zu klären, Absprachen in der Familie zu verbessern oder Erziehungsfragen zu besprechen, ist das Paar-, Familien- oder Erziehungsberatung. Die GKV übernimmt solche Beratung nach der Psychotherapie-Richtlinie nicht. Beziehungskonflikte können dennoch Thema einer Kassenbehandlung sein, wenn ihre Bearbeitung der Behandlung der psychischen Erkrankung dient. Richtlinie: § 1 Abs. 5 · Richtlinie: § 27 Abs. 3 und 4
Mehrpersonensetting, Gruppentherapie und Bezugspersonenstunden
Wer nimmt in welcher Rolle teil?
Bei einer systemischen Einzeltherapie im Mehrpersonensetting bleibt eine versicherte Person im Mittelpunkt, auch wenn jemand aus ihrem Umfeld mit in den Raum kommt. In der Gruppenpsychotherapie nehmen mehrere Patientinnen und Patienten an ihrer eigenen Behandlung teil. Die Richtlinie erlaubt das Mehrpersonensetting auch im Rahmen einer systemischen Gruppentherapie. Die Zahl der Anwesenden allein sagt daher wenig über die Behandlungsform aus. KBV: Anwendungsformen der Psychotherapie · Richtlinie: §§ 21 und 22
Wann Bezugspersonen die Behandlung begleiten
Auch in anderen Richtlinienverfahren können nahestehende Personen einbezogen werden, etwa um zu besprechen, wie sie die Behandlung im Alltag unterstützen können. Dafür können eigene Bezugspersonenstunden vorgesehen sein. Im systemischen Mehrpersonensetting arbeitet die Praxis mit der versicherten Person und ihren Bezugspersonen direkt an den für die Erkrankung bedeutsamen Interaktionen. Benötigt eine Bezugsperson selbst Psychotherapie, braucht sie dafür eine eigene Abklärung. KBV: Mehrpersonensetting und Einbezug · Vereinbarung: § 18 Abs. 1–4
Welche Regeln für Erwachsene, Kinder und Jugendliche gelten
Systemische Therapie steht in der GKV grundsätzlich sowohl Erwachsenen als auch Kindern und Jugendlichen offen. Die Richtlinie zählt Unter-14-Jährige zu den Kindern; von 14 bis unter 21 Jahren gilt man als jugendlich. Ab 18 ist auch Erwachsenentherapie möglich; dann gelten die Erwachsenenregeln. Eine bereits begonnene Kinder- oder Jugendlichenpsychotherapie kann ausnahmsweise über den 21. Geburtstag hinaus weiterlaufen, wenn dies einen erreichten Therapieerfolg sichern soll. KBV: Altersgrenzen · Richtlinie: § 1 Abs. 4 · Richtlinie: § 18 Abs. 3
Bei Kindern und Jugendlichen können für den notwendigen Einbezug von Bezugspersonen zusätzliche Einheiten bewilligt werden. Als Richtwert nennt die Vereinbarung eine Bezugspersoneneinheit je vier Einheiten für die versicherte Person; darüber gelten besondere Regeln. Für Erwachsene ohne die in der Richtlinie bezeichnete geistige Behinderung gibt es diesen Zuschlag nicht. Ein therapeutisch sinnvoller Einbezug bleibt auch im Erwachsenenalter möglich. Aus dem Richtwert lässt sich keine Zahl von Sitzungen im Mehrpersonensetting ableiten. Vereinbarung: § 18 Abs. 3 und 8 · KBV: Bezugspersonenstunden
So finden Sie eine Praxis für den Ersttermin
Suchen Sie eine Vertragspraxis und fragen Sie beim Anruf gezielt nach einer KV-Genehmigung für Systemische Therapie in der passenden Altersgruppe. Wenn die Behandlung in einer Gruppe stattfinden soll, muss die Genehmigung auch das Gruppenformat abdecken. Fragen Sie außerdem, ob die Praxis Mehrpersonensitzungen anbietet und ob sie neben Erstgesprächen derzeit Behandlungsplätze hat. Vereinbarung: § 2 Abs. 1, 5 und 6
Sie können eine Praxis direkt kontaktieren oder über die 116117 einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde suchen. Dafür brauchen Sie keine Überweisung und keinen Vermittlungscode. Die Sprechstunde dient der ersten Einschätzung und sichert noch keinen Therapieplatz im gewünschten Verfahren. Wenn die Praxis eine ambulante Psychotherapie als zeitnah erforderlich einstuft, kann der Vermittlungscode auf dem Formular PTV 11 bei der Suche nach einem Termin für eine Probesitzung helfen. 116117: Psychotherapie und Terminvermittlung
In den Probesitzungen klären Sie mit der behandelnden Person, ob das Verfahren passt und welche Rolle Bezugspersonen haben können. In der Systemischen Therapie sind solche Termine auch im Mehrpersonensetting möglich. Wenn danach eine Kurz- oder Langzeittherapie vorgesehen ist, unterstützt die Praxis Sie beim Antrag an die Krankenkasse. Richtlinie: § 12 Abs. 1 und 5 · Richtlinie: § 34 · 116117: Ablauf der Behandlung
Fazit
Für die Kostenübernahme zählt, wozu das gemeinsame Gespräch dient: Geht es um die Behandlung einer psychischen Erkrankung, kann die Familie oder eine andere Bezugsperson in der Systemischen Therapie mitwirken. Für den Einstieg hilft eine konkrete Frage an die Vertragspraxis: Bieten Sie für meine Altersgruppe Systemische Therapie auf Kasse an, bei Bedarf auch mit Bezugspersonen? KBV: Mehrpersonensetting · Vereinbarung: § 2
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie. Zuletzt geändert am 19.03.2026; in Kraft seit 17.06.2026. Abgerufen am 06.11.2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband: Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum BMV-Ä). Zuletzt geändert am 28.11.2024; in Kraft seit 01.01.2025. Abgerufen am 06.11.2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie in der Praxis. Kein Aktualisierungsdatum für die verwendeten Abschnitte ausgewiesen. Abgerufen am 06.11.2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie: Fragen und Antworten. Kein Aktualisierungsdatum für die verwendeten Abschnitte ausgewiesen. Abgerufen am 06.11.2026.
- Patientenservice 116117: Psychotherapie. Kein Aktualisierungsdatum für die verwendeten Abschnitte ausgewiesen. Abgerufen am 06.11.2026.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Ambulante Psychotherapie. Kein Aktualisierungsdatum ausgewiesen. Abgerufen am 06.11.2026.